Mietwertgutachten
Zweck des Mietwertgutachten
Wir erstellen Mietwertgutachten für Wohnraum oder Gewerberaum. Die Gutachtenerstellung erfolgt üblicherweise zu folgenden Anlässen:
– Mieterhöhungsbegehren (gerichtliche oder außergerichtliche Mieterhöhungsauseinandersetzungen)
– Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Wohnflächen) gem. §558 BGB
– Ermittlung der Marktmiete (Gewerbeflächen)
– Ermittlung der Wohnfläche, Nutzfläche
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.