Mietwertgutachten Zweck des Mietwertgutachten Wir erstellen Mietwertgutachten für Wohnraum oder Gewerberaum. Die Gutachtenerstellung erfolgt üblicherweise zu folgenden Anlässen:– Mieterhöhungsbegehren (gerichtliche oder außergerichtliche Mieterhöhungsauseinandersetzungen)– Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Wohnflächen) gem. §558 BGB– Ermittlung der Marktmiete (Gewerbeflächen)– Ermittlung der Wohnfläche, Nutzfläche Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.