Mietwertgutachten

Zweck des Mietwertgutachten

Wir erstellen Mietwertgutachten für Wohnraum oder Gewerberaum. Die Gutachtenerstellung erfolgt üblicherweise zu folgenden Anlässen:

  • Mieterhöhungsbegehren (gerichtliche oder außergerichtliche Mieterhöhungsauseinandersetzungen)
  • Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Wohnflächen) gem. §558 BGB
  • Ermittlung der Marktmiete (Gewerbeflächen)
  • Ermittlung der Wohnfläche, Nutzfläche

 

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.