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Verkehrswertgutachten

Wann benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten?

  • Wenn Sie eine Immobilienbewertung für das Finanzamt benötigen,
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidung oder Erbschaft,
  • Wenn Sie eine Immobilienbewertung für Bilanzierungszwecke benötigen.

 

Nach § 194 Baugesetzbuch ist der Verkehrswert eines bebauten bzw. unbebauten Grundstücks durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

 

Verkehrswertgutachten werden umgangssprachlich auch als „gerichtsfeste Gutachten“ bezeichnet. In Rechtsanwendung des § 194 ff. Baugesetzbuch werden hier alle wert beeinflussenden Sachverhalte durch den Sachverständigen ermittelt, das Bewertungsobjekt ausführlich besichtigt und mittels Objektbeschreibungen und Fotos dokumentiert (Beweiserhebung). Der Verkehrswert wird unter Anwendung der aktuellen Verordnungen und Richtlinien abgeleitet. Am Ende des Gutachtens über den Verkehrswert von Grundstücken steht der in Euro ausgewiesene Verkehrswert des Grundstücks unter Angabe des Wertermittlungsstichtags.