Verkehrswertgutachten
Wann benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten ist in vielen Situationen unverzichtbar, um den genauen Wert einer Immobilie zu ermitteln. Besonders wichtig ist es in folgenden Fällen:
Immobilienbewertung für das Finanzamt (z. B. bei Schenkung oder Erbschaft)
Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidung oder Erbschaft
Immobilienbewertung für Bilanzierungszwecke
Gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Verkehrswert (Marktwert) eines bebauten oder unbebauten Grundstücks durch den Preis bestimmt, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre. Dabei werden rechtliche Gegebenheiten, tatsächliche Eigenschaften, die Beschaffenheit sowie die Lage des Bewertungsobjekts berücksichtigt – ohne Einfluss ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse.
Gerichtsfeste Gutachten
Verkehrswertgutachten werden häufig als „gerichtsfeste Gutachten“ bezeichnet, da sie auch in rechtlichen Auseinandersetzungen, wie bei Gerichtsverfahren, Bestand haben. Diese Gutachten basieren auf der Rechtsanwendung des § 194 ff. BauGB und beinhalten:
Ermittlung aller wertbeeinflussenden Faktoren
Ausführliche Objektbesichtigung
Dokumentation mit Fotos und detaillierten Objektbeschreibungen
Die Verkehrswertermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Verordnungen und Richtlinien (z. B. ImmoWertV). Das Gutachten schließt mit der Angabe des Verkehrswerts in Euro sowie dem Wertermittlungsstichtag.
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