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Wohnflächenberechnung und Grundrisse

Wir bieten Ihnen die sachverständige Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFIV) an. Alle Messungen erfolgen zerstörungsfrei!

 

Die Anforderungen an korrekte Unterlagen über Flächenermittlungen für Bankunterlagen, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen und Angaben in Miet- und Kaufverträgen wachsen stetig. Die korrekte Wohnflächenermittlung ist deshalb Dauerthema in rechtlichen Auseinandersetzungen. Kürzlich kippte der Bundesgerichtshof (BGH) die bisherigen 10 % Regelungen bezüglich der maximalen Abweichung. Die genaue Wohnfläche zu kennen, kann deshalb auch für Sie wichtig sein. Die Wohnfläche dient nicht nur als Berechnungsgrundlage für die Miethöhe, sondern auch für andere diverse Zwecke. Daher können Ihnen durch eine fehlerhafte Angabe in Miet- oder Pachtverträgen finanzielle Nachteile entstehen.

 

Gerade bei älteren oder umgebauten Gebäuden, insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern, stehen häufig keine oder keine aktuellen Grundrisse und Flächenberechnungen zur Verfügung. Wir messen Ihr Gebäude bei Bedarf auf und fertigen Grundrisse an.

 

Liegen dem Eigentümer oder Auftraggeber keine Grundrisse des Bewertungsgebäudes vor, können wir auch bei der zuständigen Behörde bzw. im Bauakten- oder Kreisarchiv anfragen, ob Baupläne vorliegen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass gerade bei älteren Häusern, insbesondere bei Vorkriegsbauten, meist keine Baupläne vorliegen. Da korrekte Flächenangaben jedoch unabdingbare Voraussetzung für die Erstellung eines Wertgutachtens sind, gibt es die Möglichkeit vor Ort das Gebäude/ Wohnung aufzumessen und entsprechende Flächenberechnungen und Grundrisse anzufertigen.

 

Ein Aufmaß könnte direkt bei der Ortsbesichtigung mit durchgeführt werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieses Aufmaß zusätzlich Zeit  benötigt und damit auch höhere Kosten verursachen kann.